Books: Mein Leben und Streben
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Karl May >> Mein Leben und Streben
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Wie ich gedacht hatte, so geschah es: Schon die
Nr. 48 brachte die ohne alle Veranlassung frei aus der
Luft niederfallende Verkuendigung: "Die vier Jahre, die
Herr Karl May in Waldheim verbuesste, waren nach
unserer Information die Folge eines Einbruchdiebstahls
in einem Uhrenladen." Ich habe aber niemals einen
Einbruch veruebt. Man sieht, dass es nicht auf die Wahrheit
ankam, sondern nur auf das "Kaputmachen". Diese
Nr. 48 erschien am Weihnachtsheiligenabend. Da hingen
an den Fenstern der Dresdener Buchhandlungen Plakate
aus, auf denen die "Sachsenstimme" mit den grossen
roten Buchstaben _"Die_Vorstrafen_Karl_Mays"_
angekuendigt wurde. Einen schreienderen Beweis, dass es
sich nicht um eine literarische Tat, sondern nur um die
Ausfuehrung ganz niedriger Absichten handelt, kann es
wohl kaum geben! Daher mag es hier genug sein des
grausamen Spiels. Es widerstrebt mir, die Heldentaten
des Herrn Lebius einzeln aufzuzaehlen. Ich will nur in
Summa sagen, dass er in dieser Weise fortfuhr, bis er
nach einiger Zeit aus Dresden verschwinden musste. Ich
habe die Unwahrheiten, die er in seinen Dresdener
Artikeln ueber mich verbreitete, zusammengestellt, um sie
gerichtlich zu beweisen. Es sind ihrer trotz der Kuerze der
Zeit nicht weniger als hundertzweiundvierzig. Mehr hat
bisher wohl noch kein Mensch geleistet! Ich betone aber
ausdruecklich, dass diese Aufstellung nicht etwa alles, sondern
nur eine Auswahl enthaelt. Ich koennte diese Ziffer trotz
ihrer Hoehe gut verdoppeln. Ich habe lange dazu
geschwiegen, bis es nicht mehr zum Aushalten war. Da
musste ich mich endlich wehren. Ich erstattete bei der
Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Erpressung. Ich legte
seine Briefe bei. Auch die drohende Karte vom 7. September
1904. Die Sachverstaendigen erklaerten, dass Lebius
sie unbedingt geschrieben habe. Die erwaehnte Behoerde
aber war der Ansicht, dass dies nicht zureiche, eine
Untersuchung zu eroeffnen. Und Lebius gab sich bei seinen
Auskuenften die groesste Muehe, mich als einen Menschen
hinzustellen, dem man nicht glauben duerfe. Das Meisterstueck
hat er dabei abgelegt, indem er der Koeniglichen
Staatsanwaltschaft in Dresden berichtete, dass der Wirt
des Hotels auf dem Berge Sinai in Dresden gewesen
sei und sich sehr schlecht ueber mich ausgesprochen habe.
Nun weiss aber Jedermann, dass es auf dem Berg Sinai
bis heutigen Tages noch nie ein Hotel gegeben hat! Ich
zeige damit wohl zur Genuege, was man von der
Erfindungsgabe des Herrn Lebius alles erwarten kann.
Ich erhob zweimal Privatklage gegen ihn. Die eine zog
ich waehrend der Verhandlung aus reinem Ekel vor dem
Schmutz, in dem ich da waten sollte, zurueck. Die andere
brachte ihm in der ersten Instanz eine Geldstrafe von
30 Mark; in der zweiten Instanz aber wurde er
freigesprochen, weil mein Anwalt krank geworden war und
einen Vertreter stellte, der die Sache fuehrte, ohne
orientiert zu sein.
Das ist alles, was ich gegen die ebenso zahlreichen
wie unausgesetzten Angriffe des Herrn Lebius getan habe.
Gewiss wenig genug! Dass ich Berichterstattern Auskunft
gab, wenn sie kamen, mich zu fragen, versteht sich ganz
von selbst. Es kann mir niemand zumuten, diesen Herren
aus Angst vor Herrn Lebius die Unwahrheit zu sagen.
Dennoch behauptet er noch heute, dass nicht ich von ihm,
sondern er von mir verfolgt und angegriffen werde.
Selbst als er aus Dresden mit Hinterlassung einer
ganz bedeutenden Schuldenlast verschwunden war, hoerten
seine Angriffe gegen mich nicht auf. Ich erwaehne da
nur den Aufsatz in der oesterreichischen Lehrerzeitung, durch
den er ca. 40 000 Lehrer auf mich hetzte. Ich schwieg.
Ich schwieg selbst dann, als er in der Wilhelm Bruhnschen
"Wahrheit" in Berlin einen geradezu empoerenden
Angriff gegen mich brachte, in dem er mich als "atavistischen
Verbrecher" brandmarkte, der wegen "fortgesetzter
Einbruchdiebstaehle" fast ein Jahrzehnt im Gefaengnis
und Zuchthaus gesessen habe! Er behauptete da, dass
ich eine schwere, chronische Krankheit durchgemacht habe,
die "offenbar kulturhemmend" gewirkt habe. Hiermit
hatte er begonnen, sein in Dresden unterbrochenes Werk
in Berlin gegen mich fortzusetzen. Leider war ich
gezwungen, ihn dort persoenlich aufzusuchen, weil ich in dem
grossen Muenchmeyerprozess eine Frage an ihn zu richten
hatte, die nicht zu umgehen war. Ich fuhr zu diesem
Zwecke mit meiner Frau nach Berlin. Wir entdeckten
seine Wohnung. Wir hoerten, dass er ein neues Blatt
herausgab, der "Bund" genannt. Wir telefonierten
ihm. Er bestellte uns nach Cafe Bauer. Wir folgten
dieser seiner Weisung. Er kam mit seiner Frau und
deren Schwester. Er beantwortete meine Frage nicht.
Er leugnete alles. Ich sagte ihm, dass ich sein neues
Blatt sehen moechte. Das war ganz ehrlich und gut
gemeint, ohne alle boese Absicht. Er aber begehrte sofort
zornig auf und fragte drohend: "Haben Sie etwas vor?
Dann gehe ich auf der Stelle von neuem gegen Sie los!
Hier in Berlin gibt es ueber zwanzig Blaetter wie die
"Dresdener Rundschau". Die stehen mir alle zu Gebote,
wenn ich Sie totmachen will! Hier dauert das gar
nicht lang!"
Ich antwortete, dass es mir gar nicht einfalle, wieder
in den alten Sumpf zu steigen. Meine Frau sagte zu
seiner Frau in ruhiger, freundlicher Weise, dass es die
schoenste Aufgabe verheirateter Frauen sei, versoehnend zu
wirken und die Haerten des Lebens zu mildern; dann
entfernten wir uns.
Das war am 2. oder 3. September. _Einen_Monat_
_spaeter,_ am 1. Oktober, kam folgender Brief aus Berlin;
ich war verreist:
Geehrter Herr!
Obwohl voellig unbekannt, erlaube ich mir, bei
Ihnen einmal anzufragen, ob Sie mir naehere Mitteilungen
ueber einen Herrn Lebius, seinerzeit in Dresden,
machen koennten. Genannter Herr, ehemaliger
Sozialdemokrat, hat gegen mich als den seinerzeit
verantwortlich zeichnenden Redakteur des "Vorwaerts"
die Privatbeleidigungsklage angestrengt. Es wird vor
Gericht meine Aufgabe sein muessen, Herr Lebius als
"Ehrenmann" zu kennzeichnen. Auf den Rat eines
Dresdener Kollegen wende ich mich vertrauensvoll an
Sie, ob Sie mir ueber diesen Herrn vielleicht einige
Auskunft geben koennten. Sollte dies der Fall sein,
so sehe ich Ihrer Freundlichkeit sehr verbunden
entgegen.
Mit groesster Hochachtung
Carl Wermuth,
Redakteur des "Vorwaerts".
Ich wiederhole, dass ich verreist war und also auf
dessen Wunsch, selbst wenn ich gewollt haette, nicht
eingehen konnte. Am 5. April 1908, also
| ein volles halbes Jahr spaeter, |
erhielt ich von der Redaktion des "Vorwaerts" eine weitere
Zuschrift:
_"Zu_unserem_Bedauern_haben_Sie_es_bisher_
_unterlassen,_sich_ ueber die gegen Sie gerichteten
Angriffe des Lebius _zu_aeussern_ resp. _uns_die_
_notwendigen_Beweismittel_ der ehrenabschneiderischen
Taetigkeit des Lebius in Bezug auf Ihre Person _zur_
_Verfuegung_zu_stellen._ Wie ich von meinem Kollegen
Wermuth erfuhr, hat Ihre Frau mitgeteilt, dass
Sie sich zur Zeit auf Reisen befinden und _nicht_in_
_der_Lage_seien,_uns_mit_dem_gewuenschten_
_Material_gegen_Lebius_zu_versehen._ Ich hoffe,
dass Sie inzwischen von der Reise zurueckgekehrt sind
und nunmehr . . . ."
Hiermit ist wohl zur vollsten Genuege bewiesen, _dass_
_nicht_ich_Herrn_Lebius_verfolge,_sondern_er_mich._
Herr Lebius behauptet, dass ich mich damals, am Sedanstage,
an ihn gemacht habe, um dem "Vorwaerts" beizustehen.
Hier beweise ich, dass ich damals von jener
Beleidigungsklage noch gar nichts gewusst habe, sondern
dass der "Vorwaerts" es mir erst einen Monat spaeter
mitteilte und dann aber nach wieder sechs Monaten
_noch_gar_keine_Antwort_bekommen_hat!_ Ich hatte
also Herrn Lebius volle sechs Monate geschont, wo es
mir doch durch die Sozialdemokratie so bequem und leicht
gemacht worden war, mich an ihm zu raechen. _Dass_ich_
_ihn_nicht_verfolge,_sondern_von_ihm_fort_und_
_fort_zur_Notwehr_gezwungen_werde,_ ist uebrigens
auch schon dadurch erwiesen, dass ich es bis heut
umgangen habe, als Zeuge gegen ihn auszusagen. Mit
dieser Zeugenschaft fuer den "Vorwaerts"-Redakteur hatte
es damals folgende Bewandtnis:
Lebius hatte den "Vorwaerts" wegen Beleidigung
verklagt, und der "Vorwaerts" hatte mich, natuerlich ohne
erst viel zu fragen, als Zeugen angegeben. Das
Gewissen des Lebius sagte ihm, dass er von diesem Zeugen
wohl nicht viel freundliches zu erwarten habe. Ja, es
kam ihm sogar der Gedanke, dass ich von dieser Zeugenschaft
schon im Cafe Bauer gewusst habe. Das erzuernte
ihn. Er schickte seine Frau zu meiner Frau nach
Radebeul, um mir zu drohen. Meine Frau wuenschte diese
Zusammenkunft in meinem Hause; aber darauf ging Frau
Lebius nicht ein. Die beiden Frauen trafen sich im
Restaurant unseres Bahnhofes. Dort wollte Frau Lebius
uns im Auftrage ihres Mannes vorschreiben, was und
wie ich als Zeuge auszusagen habe. Insonderheit sollte
ich vor Gericht erklaeren, dass er jene drohende Postkarte
vom 7. September in Dresden nicht geschrieben habe.
Tue ich das nicht, so muesse er den alten Kampf gegen
mich von Neuem beginnen. Meine Frau lehnte das ganz
entschieden ab, denn wir waren jetzt mehr als je ueberzeugt,
dass er der Verfasser sei. Seine Frau kehrte also
unverrichteter Sache nach Berlin zurueck.
Als Lebius diesen Versuch misslungen sah, beschloss
er, mich eidesunwuerdig zu machen, und zwar durch eine
Broschuere, die noch vor dem Termin, an dem ich als Zeuge
aufzutreten hatte, herausgegeben werden musste. Da aber
diese Broschuere, wenn sie wirken sollte, derart abzufassen
war, dass sie ganz unbedingt eine Bestrafung des
Verfassers nach sich zog, die Lebius von sich abwenden
wollte, so sah er sich nach einem Strohmanne um, der
ihn und Karl May noch nicht kannte und unerfahren,
vertrauensselig und beduerftig genug war, sich fuer einige
Hundert Mark _voellig_ungeahnt_ in die ganz sicher zu
erwartende _Gefaengnisstrafe_stuerzen_zu lassen._ Er
fand ihn in einem gewissen Herrn F. W. Kahl aus
Basel, zog ihn in sein Netz und umspann ihn derart mit
Selbstvergoetterungs- und Luegenfaeden, dass der junge,
voellig ehrliche Mann es fast fuer eine Ehre hielt, sich in
den Dienst eines so bedeutenden, geistig, sozial und auch
juristisch hervorragenden Mannes stellen zu duerfen.
Lebius ging, wie ueberhaupt und immer, auch hierbei
ausserordentlich schlau und raffiniert zu Werke. Er
verschwieg anfaenglich, dass es sich _nur_ um eine Broschuere
gegen _mich_ handle. Er machte dem jungen Manne
weis, dass er ein w i s s e n s ch a f t l i c h e s Werk ueber
beruehmte resp. beruechtigte Maenner schreiben solle. Er
nannte ihm die Namen derselben; darunter befand sich
auch der meinige. Aber als Kahl sich an das Werk
machte und taeglich seine Instruktionen erhielt, lauteten
diese so, dass nach und nach alle diese "Beruehmten und
Beruechtigten" verschwanden und nur Karl May allein
uebrig blieb. Aus dem "wissenschaftlichen" Werke aber
sollte ein Pamphlet allerniedrigsten und allergefaehrlichsten
Ranges werden. Kahl erkannte das von Tag zu Tag
immer deutlicher. Er begann zu ahnen, dass er mit aller
Liebenswuerdigkeit in das Verderben gefuehrt werden solle.
Als er das Herrn Lebius zu verstehen gab, hielt dieser
es fuer geraten, ihm den ganzen Zweck der Broschuere
einzugestehen. Er gab folgendes zu:
| Lebius hat den Redakteur des "Vorwaerts" |
| wegen Beleidigung verklagt. |
| Der "Vorwaerts" hat Karl May als Zeugen |
| gegen Lebius angegeben. |
| Darum ist es fuer Lebius notwendig, Karl |
| May kaput zu machen. |
| Um das zu erreichen, gibt er die hier in |
| Arbeit liegende Broschuere heraus. |
| Der Termin, in dem Karl May als Zeuge |
| verhoert wird, findet anfangs April statt. |
| Darum muss die Broschuere ganz unbedingt |
| bis zum 1. April fertig zum Versenden sein. |
| Wenn die Broschuere erst spaeter fertig wird, |
| hat sie keinen Zweck; dann braucht man sie |
| ueberhaupt gar nicht erst zu schreiben. |
| Sie wird an die Zeitungen versandt, die |
| darueber berichten. Das soll auf die Richter |
| wirken. |
| Sie wird auch den Richtern direkt vorgelegt. |
| Sobald dies geschieht, ist May als Zeuge kaput. |
Als der ehrliche, junge Mann das hoerte, wurden
seine Bedenken noch groesser, als sie vorher gewesen waren.
Als er diese aeusserste und seiner Besorgnis, gerichtlich
bestraft zu werden, Ausdruck gab, stellte Lebius ihm
folgendes vor:
| Wir Schriftsteller stehen ueberhaupt und stets |
| mit einem Fusse im Gefaengnisse. |
| Bestraft zu sein ist fuer uns eine gute |
| Reklame. Auch ich bin schon oft vorbestraft. |
| Sie brauchen sich vor dem Gericht gar nicht |
| zu fuerchten. Sie sind noch nicht vorbestraft, Sie |
| duerfen schwoeren. May aber darf nicht schwoeren. |
| May steht unter Polizeiaufsicht. Es ist ihm |
| verboten, in einer Stadt zu wohnen. Darum |
| wohnt er in Radebeul. |
| I ch b i n e i n g r o ss e s, f o r e n s i s ch e s |
| T a l e n t. W e n n i ch a n f a n g e z u s p r e ch e n, |
| s i n d d i e R i ch t e r a l l e m e i n! |
| W e n n m a n i n e i n e m P r o z e s s e st e ck t |
| u n d m a n s ch r e i b t e i n e s o l ch e B r o s ch ue r e, |
| d a s w i r k t u n g e h e u e r b e i d e n R i ch t e r n! |
| Die Frau May hat mich mit Traenen in den |
| Augen um Gnade fuer ihren Mann gebeten. |
| May muss durch die Broschuere totgemacht |
| werden. Alles uebrige ist Beiwerk, u m d e n |
| w a h r e n Z w e ck z u v e r s ch l e i e r n! |
Die Folge von diesen und aehnlichen sonderbaren
Expektorationen war, dass Kahl beschloss, sich von dieser
Sache zurueckzuziehen. Er verbot Lebius, etwas von ihm
zu drucken oder gar etwa seinen Namen fuer diese Broschuere
zu missbrauchen. Er richtete ganz dasselbe Verbot
auch an den Verleger. Er glaubte, damit ganz sicher
aus diesem Sumpfe wieder herausgestiegen zu sein. Aber
er kannte Lebius und dessen Unverfrorenheit noch nicht.
Die Broschuere erschien, und zwar genau am ersten April.
Ihr Titel war:
| K a r l M a y, |
| ein Verderber der deutschen Jugend |
von
| F. W. Kahl-Basel. |
Kahl erfuhr erst durch eine Schweizer Zeitung, dass
die Broschuere doch noch erschienen sei, und zwar unter
seinem Namen. Er tat sofort die geeigneten Schritte.
Der von Lebius gefuerchtete Termin, an dem ich als
Zeuge vernommen werden sollte, hat nicht stattgefunden.
Ob er den Herren Richtern die Broschuere dennoch vorgelegt
hat oder nicht, ist mir unbekannt. Aber an die
Zeitungen versandt hat er sie schleunigst, und zwar mit
Waschzetteln, Begleitworten usw., von deren verleumderischer
Natur man eine Ahnung bekommt, wenn man nur
folgende Zeilen liest, die er an die "Neue Zuericher
Zeitung" schickte:
"Herr May hat sich an mir dadurch geraecht, dass
er durch Verleumdungen meine wirtschaftliche Stellung
untergrub und mich in den Bankrott trieb. Sobald ich
in einer andern Stadt festen Fuss gefasst hatte, erschien
er wieder auf der Bildflaeche, um dasselbe Manoever zu
wiederholen. Dabei liebt er es, bevor er zu einem neuen
Schlage gegen mich ausholt, mich jeweils in meiner
Wohnung aufzusuchen und mit traenenden Augen um Frieden
zu bitten."
Ueber den Inhalt dieser Broschuere habe ich hier
nicht zu sprechen. Ganz selbstverstaendlich waren meine
Vorstrafen aufgezaehlt und auch noch etwas mehr dazu.
Das schickte er in alle Welt hinaus, um mich nach
Muenchmeyerschem Rezept "kaput" zu machen. Ich erlangte
eine einstweilige Verfuegung gegen sie. Sie durfte
nicht weitergedruckt und weiterverarbeitet werden. Und
ich erhob Privatanklage wegen Beleidigung gegen ihn.
Diese Privatklage konnte nicht zur Verhandlung kommen,
weil mein Rechtsanwalt alle meine Beweise, und deren
waren weit ueber hundert, verloren hatte. Sie fanden
sich erst dann, als es zu spaet war, bei ihm wieder. Ich
war also gezwungen, auf die Vergleichsvorschlaege, welche
der Vorsitzende machte, einzugehen. Lebius nahm alle
seine Anwuerfe gegen mich, materielle wie formelle, zurueck,
drueckte sein Bedauern aus, mich angegriffen zu haben,
und versprach, mich von nun an in Ruhe zu lassen. Das
tat er durch seine Unterschrift. Es war mir unmoeglich,
einem solchen, vor Gericht gegebenen Versprechen nicht
zu glauben. Und doch war es eine Untreue und
Gewissenlosigkeit sondergleichen, dass er mir dieses
Versprechen gab, denn er konnte es mir nicht anders geben,
als _in_der_Absicht,_es_nicht_zu_halten._ Er hatte
sich naemlich mit meiner geschiedenen Frau in Verbindung
gesetzt. Sie fuehlte, wie meist alle geschiedenen Frauen,
eine unverstaendige Schaerfe gegen ihren geschiedenen Mann;
die trachtete er, fuer sich auszunutzen. Er suchte sie in
Weimar auf, wo sie wohnte. Sie lebte da ruhig und
zufrieden von einer Rente von 3000 Mark, die ich ihr
gab, obgleich ich ihr nichts zu geben brauchte, weil sie
die Alleinschuldige war. Auch hatte ich sie in jeder Weise
reichlich ausgestattet. Da kam dieser Mann zu ihr und
entlockte ihr alle ihre Selbsterbitterung, um daraus mit
Hilfe seiner eigenen Hinzufuegungen und Verdrehungen
einen Strick fuer mich zu fertigen. Er versprach ihr
ebenso heilig und teuer, wie damals mir, dass nichts,
gar nichts veroeffentlicht werde, ging aber sofort hin und
schrieb fuer seinen "Bund" vom 28. Maerz 1909 einen
Aufsatz unter der Ueberschrift "Ein spiritistisches
Schreibmedium als Hauptzeuge der "Vorwaerts"-Redaktion." Mit
diesen angeblichen Schreibmedium war meine jetzige Frau
gemeint.
Es ist ein geradezu unglaublicher Schmutz, der da
ueber mich und meine jetzige Frau ausgegossen wird, und
zwar mit raffinierter Benutzung und Bearbeitung der
Bitterstoffe, die im Gemuete geschiedener Frauen vorhanden
sind. Als das arme, unglueckliche Weib das las, erschrak
sie. Er schwieg also nicht! Er hatte nicht Wort
gehalten! Sie eilte sofort zu ihm nach Berlin, um ihn zur
Rede zu stellen. Er behielt sie gleich dort. Er uebergab
sie seinem Schwager Heinrich Medem, einem frueher
gewesenen Rechtsanwalt und Notar, der vereint mit ihm
ihr Beistand wurde. Beide veranlassten sie zunaechst, auf
ihre 3000 Mark Rente zu verzichten, und zwangen sie
sodann, ihre Pretiosen zu versetzen, damit es "nach aussen
einen besseren Eindruck mache". Das heisst doch wohl,
damit man denken moege, dass ich es sei, der diese Frau
in solche Armut und solches Elend gestuerzt habe! Das
hat Lebius in seinem Briefe an die Kammersaengerin vom
Scheidt, welcher den Gegenstand der vorliegenden Privatklage
bildet, woertlich eingestanden, und der Vorsitzende
der ersten Instanz hat ihn gelobt, indem er oeffentlich
sagte: "Das ist sehr edel von Ihnen!"
Lebius hat dieser Frau, als sie nun ohne alles
Einkommen war und vor dem Nichts stand, eine Rente fuer
das ganze Leben von monatlich 100 Mark versprochen,
er, der wegen zwei oder drei Mark vergeblich ausgepfaendet
worden ist! Sie hat es ihm zunaechst geglaubt;
er aber hat sehr wohl gewusst, dass dieses Versprechen
nicht rechtsverbindlich war. Nichts als Spiegelfechterei!
Sie borgte bei Bekannten 500 Mark, um leben zu
koennen. Von ihm aber bekam sie nach und nach nur
200 Mark, aber nicht etwa geschenkt, sondern nur
geliehen, denn als er merkte, dass sie von ihm weg und
wieder zu mir strebte, drohte er ihr, sie wegen dieser
200 Mark um 300 Mark zu verklagen.
Und was hatte sie davon, dass sie auf ihr ganzes
Einkommen verzichtete, dass sie aus ihren schoenen,
wohlgeordneten Verhaeltnissen in die schmutzige Not und Sorge
sprang, dass sie sogar ihre Kleinodien verkaufte und versetzte?
Nichts, weiter gar nichts, als dass sie das Rachewerkzeug des
Herrn Lebius wurde, dass er sie abrichtete, so ueber mich zu
denken, zu sprechen und zu schreiben, wie es ihm beliebte,
und dass sie ihm und seinem Schwager Medem in jeder
Beziehung gaenzlich in die Hand gegeben war. Denn als ich
infolge des obigen Artikels im "Bund" gezwungen war,
meine geschiedene Frau zu verklagen, machten Lebius und
Medem ihr die Schriftsaetze ganz so, dass Lebius fuer seine
Angriffe gegen mich den ganzen Nutzen davon hatte und
sie dabei Dinge unterschreiben musste, von deren Zweck
und Tragweite sie keine Ahnung besass! Es kam vor,
dass sie unter Traenen sich straeubte, einen derartigen
Schriftsatz zu unterschreiben. Man zwang sie aber doch!
Bis sie endlich doch einsah, dass es unmoeglich auf diesem
Wege und in dieser Weise weitergehen koenne, wenn sie
nicht vollstaendig zu Grunde gehen wolle! Sie wendete
sich an mich und bat um Verzeihung. Mich erbarmte
das arme, verfuehrte Weib. Ich nahm den Strafantrag
und den Beleidigungsprozess gegen sie zurueck. Und nun
erfuhr ich, in welch raffinierter Weise sie von Lebius
aus ihrer sicheren, ruhigen Position zu ihm hinuebergelockt
worden war, um wirtschaftlich vernichtet und
moralisch ausgebeutet resp. gegen mich ausgespielt zu
werden. Er sagt in seinem Briefe, welcher den
Gegenstand des vorliegenden Strafverfahrens bildet:
| "Auf Anraten meines Rechtsanwaltes habe |
| ich allerdings im Hinblick auf meine gerichtliche |
| Einigung mit May verlangt, dass Frau Emma |
| erst einen Teil ihrer Schmucksachen versetzt, |
| weil das nach aussen hin einen bessern Eindruck |
| macht." |
Also weil ich mich gerichtlich mit ihm geeinigt habe,
weil er mir seine Beleidigungen gerichtlich abgebeten hat
und weil er gerichtlich versprochen hat, mich nun fuer
immer in Ruhe zu lassen, also darum, _"im_Hinblick_
_darauf"_ musste die Frau nun ihre Kleinodien versetzen,
damit man _mich_ als den Schurken bezeichne,
durch den sie in solches Elend getrieben worden sei! Wie
nennt man so ein Verhalten? Und nachdem er sie in
dieser Weise um ihr ganzes, frueheres Einkommen und
um ihre Schmucksachen gebracht hat, schreibt er in diesem
seinem Briefe: "Ich habe auch durch meinen Syndikus
Herrn Geheimrat Ueberhorst Schritte vorbereiten lassen,
_um_wieder_zu_meinem_Gelde_zu_kommen!"_ Gibt
es hier ueberhaupt einen Ausdruck, durch den man
imstande waere, die Lebiussche Denk- und Handlungsweise
erschoepfend zu charakterisieren?
Diese arme, von Lebius in fast jeder Beziehung vollstaendig
ausgezogene Frau ist nicht etwa die erste oder
einzige geschiedene Frau, deren er sich bemaechtigte, um
seine Zwecke zu erreichen. Es ist vielmehr eine ganz
besondere taktische Gewohnheit von ihm, geschiedene
Frauen gegen ihre Maenner auszuspielen. Das eklatanteste
Beispiel hiervon ist der Fall "Max Dittrich".
Indem ich ihn hier kurz erwaehne, bitte ich um _ganz_
_besondere_Aufmerksamkeit,_ weil er fuer die
Beurteilung des Herrn Lebius _von_allergroesster_
_Wichtigkeit_ist._
Ich hatte bekanntlich, als dieser Herr seinen Besuch
bei mir machte, den Redakteur und Militaerschriftsteller
Max Dittrich als Zeugen dazu geladen, aus Misstrauen
und Vorsicht, um gegen etwaige spaetere Luegen und
Schwindeleien des Herrn Lebius durch einen vollgueltigen
Zeugen geschuetzt zu sein. Herr Dittrich war damals
vom Anfang bis zum Ende anwesend und hatte jedes
von mir gesprochene Wort gehoert. Einen solchen Zeugen
zu haben, wurde Herr Lebius mit der Zeit immer
peinlicher, immer gefaehrlicher. Er beschloss darum, _ihn_
_eidesunwuerdig_zu_machen,_ also ganz dasselbe, was
er auch bei mir getan hat _und_noch_heute_tut._ Es
ist das, wie sich spaeter zeigen wird, _ein_persoenlicher_
_Trick_ von ihm, den er _fuer_unfehlbar_ haelt -- -- --
eidesunwuerdig machen!
Er befolgt dabei den Grundsatz, den er uns waehrend
seines Besuches bei uns vortrug: Jeder Mensch, jeder
Polizist und Richter, jeder Beamte hat Werg am Rocken,
hat eine Schuld auf sich, die er verheimlichen muss.
Man muss das _entdecken_ und _in_die_Zeitung_bringen;_
dann wird man Herrscher und als _"tuechtiger_Kerl"_
bekannt. So tat Herr Lebius auch hier. Die erste Frau
Max Dittrichs war gestorben; von der zweiten Frau
hatte er sich scheiden lassen; jetzt war er infolge eines
Schiffbruchs, bei dem er nur gefaehrlich verletzt dem
Tode entging, schwer nervenkrank geworden. Das gab
ein hochinteressantes Material, aus dem sich jedenfalls
etwas machen liess! Herr Lebius ging also aus, um
nach dem "Werg am Rocken", nach der "heimlichen"
Schuld und Suende zu suchen. Er forschte ueberall,
schriftlich, muendlich, persoenlich. Er stellte sich ueberall ein,
wo er glaubte, etwas erfahren zu koennen. Er scheute
sich nicht, sogar zu Dittrichs Verwandten zu gehen. Er
schlich sich zu Dittrichs alter Schwaegerin, zu Dittrichs
Neffen und Nichte, sogar zu Dittrichs zweiter Frau, die
wieder verheiratet war und in gluecklicher, stiller Ehe
lebte. Er forschte sie aus, ohne dass sie ahnten, warum
und wozu. Sie antworteten vertrauensvoll und
unbefangen. Aber als er ploetzlich zu ihrem Entsetzen die
Worte "Gericht" und "Eid" fallen liess, da fuehlten sie
die Krallen, in die sie geraten waren. Sie hatten nichts
Boeses sagen koennen und baten, sie aus dem Spiele zu lassen.
Er versprach es ihnen. Besonders entsetzt ueber die Aussicht,
in diesen Lebiusschen Schmutz verwickelt zu werden,
war Dittrichs zweite Frau. Ihr jetziger Mann war ein
lieber, guter, aber in Beziehung auf die "Ehre" sehr
streng denkender, unerbittlicher Herr. Seine Frau in
_solcher_ Angelegenheit an Lebius' Seite, das waere
unbedingt von den schwersten Folgen fuer ihn und sie
gewesen! Sie bat also Lebius, sie ja nicht mit darin zu
verwickeln, und er scheute sich nicht, es ihr hoch und
heilig zu versprechen. Dann aber ging er schleunigst hin
und brachte in Nummer 12 seiner "Sachsenstimme"
einen Bericht, dem ich nur einige Punkte entnehme, die
nicht einmal die schlimmsten sind, naemlich:
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